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條款和條件

規則

§1 該公司的對象

(1)蒂羅爾州的拍賣行(以下簡稱“拍賣行”),導致貿易條例1973年(修訂本)的規定,以及根據本規則的規定,拍賣的動產拍賣。 強制性的法律規則,特別是“消費者權益保護法”的不受影響。

(2)被拍賣:
一)允許動產,其出售和拍賣行,將被移交給自願拍賣;
二)銷售的自助銷售方式在法定規定的違禁物品;
c)在法庭或行政扣押的對象;
d)由當局某些項目拍賣出售;
E)收購拍賣房子移動的物體。

(3)可能是本次拍賣佣金的基礎上,代表和代表做托運人。

§2 卡服務,介紹未成年人

(1)托運人是通過權力進行時,提供拍賣的物品,那裡有大約佔有的合法性或處置的合理關切。 涉嫌的罪行,安全機關必須通知最快的路線。

(2)未滿18歲的人也可能不被接受拍賣物品時,他們作為使者行動。

(3)年滿18歲的未成年人,對自己的收入的性質和價值,可以購買的物品將被拍賣接受。

§3 接受,拒絕和排斥的項目

(1)拍賣,各種§4項中的除外,可移動物體將被接受。

(2)拍賣行,拍賣的商品,沒有說明任何理由接受。

(3)在收到拍賣是法律禁止和必須遵守的限制,例如貴金屬,武器等的銷售規則

§4 從拍賣的假設被排除在外:

一)根據法例禁止其investiture或出售項目;
B),在案件的情況帶來的物品,懷疑他們偷,挪用,或者走私,以及所有被正式宣布為疏遠的對象發布;
C)對財產所有權,出售或借用,並明確標出,除非雇主同意的項目。

§5 純度鑑定和純度標記

鉑金,黃金和白銀貨物(1)沒有純度標記將只接受自願拍賣,如果同意的先行者,那就是在他犧牲的測試和成色。

(2)古董等貴重金屬,這是由於他們的藝術或科學價值的Punzierungspflicht排除不受到控制的成色。 移交您Feilbietung不受上面提到的限制。

(3)在決定是否有物體純度標記的問題,拍賣行應進行必要的技術和Punzierungsämtern請求意見的協議。

(4)法定審查punzierungsamtlichen要求(貴金屬)提交項目的成本,有助於托運人。

§6 贖回金或銀製成的對象

(1)不punzierbare對象由黃金或白銀和黃金或銀幣的對象,包括通過拍賣的方式為他們的商業價值不計免賠,可以實現通過兌現。

§7 外國血統的對象

(1)從一個國家是不是歐盟成員國的貨物的轉讓,拍賣行可以要求報關證明。 未完稅交付的物品提供發貨人報關的費用。

§8 個人介紹

(1)一個單一的對象,其起拍價可能會在收購固定的,移交立即採取拍賣的收購憑證。

§9 集體介紹

(1)如果幾個物體放在一起(集體捐款),他們必須通知之前入場。

(2)申請必須由拍賣行拍賣登記規定的形式提供簽字的委託人被拍賣的物品清單上。

(3)按照項目驗收的決定是收購日期,如果不立即與托運人協議確定。

(4)沒有遞交申請拍賣不能進入拍賣行的房間帶來的項目。 從拍賣程序的數據由不同的介紹拍賣行可能會被拒絕。

(5)收購介​​紹貨主收到證書後。

§10收購法案

(1)收購法案必須包括:
第一 委託人的名稱和地址;
第二 個人介紹對象的描述和指定的起拍價;
第三 托運人造成的目錄信息的收集的介紹;
4 分類計費,5 從議事規則“的摘錄。

(2)的貢獻是在拍賣佣金,未經委託人同意的情況下,個人信息不披露,除非有法律義務由第三方提供信息或拍賣項目的索賠被斷言。 曾經聲稱任何標題上拍賣物品的第三方索賠,拍賣行有權向第三方
一)為根據,以配合§1425“民法典”中的這些規則的所有數據,作出或提出的法定存款和/或
b)給予的委託人已知受影響的對象的個人資料(姓名,地址,電話號碼等)。

(3)通過證書接手委託人同意拍賣的條件,同意在一個單一的安裝,甚至與描述對象和起拍價。

(4)出售所得款項的支付,撤回拍賣秩序和未售出的貨物返回弱智介紹接過證書。 Das Auktionshaus kann vom Überbringer des Übernahms-scheines den Nachweis seiner Verfügungsberechtigung verlangen.

(5) Bei Verlust des Übernahmsscheines kann das Auktionshaus seine Leistungen von der gerichtlichen Kraftloserklärung des Übernahmsscheines abhängig machen.

§ 11. Abgelehnte Einbringungen

(1) Gegenstände, die dem Auktionshaus zur Versteigerung übergeben oder zugesendet werden, deren Übernahme zur Versteigerung jedoch abgelehnt wird, sowie in Folge einer Kündigung gemäß § 16

(2) nicht verwertete Gegenstände werden auf Kosten und Gefahr des Einbringers und gegen Anrechnung von Lagergebühren gelagert. Werden solche Gegenstände nach erfolgter Aufforderung vom Einbringer innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt, ist das Auktionshaus berechtigt, sie ihm auf seine Kosten und Gefahr zurückzusenden oder bei Gericht zu hinterlegen. Gegenstände, deren Lagerung, Übersendung oder Hinterlegung unwirtschaftlich ist, können vernichtet werden. Bei Gegenständen, deren Rückgabe aus rechtlichen, moralischen, ethischen, gesellschafts- oder geschäftspolitischen Gründen unmöglich oder für das Auktionshaus unzumutbar ist, kann eine Aufforderung zur Abholung vor dem Gerichtserlag entfallen.

§ 12. Schätzung, Beschreibung, Bestimmung der Rufpreise, Verkäufervorbehalt

(1) Sachverständige beschreiben die zur Versteigerung eingebrachten Gegenstände und bestimmen die Rufpreise mit der jeweils gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Die Beschreibung beruht auf den eigenen Überzeugungen der Sachverständigen sowie den zu diesem Zeitpunkt für sie zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und allgemein anerkannten Sachverständigenmeinungen. Die Angaben stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Das Auktionshaus haftet Einbringern, die Verbraucher sind, für Schäden, wenn die Unrichtigkeit der Beschreibungen auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. In allen anderen Fällen sind jede Reklamation und jede Haftung gegenüber dem Einbringer ausgeschlossen.

(2) Der Einbringer kann sich die Zustimmung zu den Rufpreisen vorbehalten.

(3) Mit dem Einbringer kann vereinbart werden, dass ein Gegenstand nicht unter einem Mindestpreis abgegeben wird (Limit, Verkäufervorbehalt). Wird der vereinbarte Mindestpreis bei der Versteigerung nicht erreicht, ist auf den Verkäufervorbehalt hinzuweisen und kein Zuschlag zu erteilen.

§ 13. Herabsetzung von Rufpreisen

(1) Die Rufpreise von Gegenständen, die bei einer Versteigerung unverkauft geblieben sind, können vom Auktionshaus herabgesetzt werden, es sei denn, der Einbringer hat sich die Zustimmung hierzu vorbehalten.

§ 14. Festsetzung und Herabsetzung von Rufpreisen bei vorbehaltener Zustimmung

(1) Hat sich der Einbringer die Zustimmung zur Festsetzung (§ 12 Abs. 2) oder zur Herabsetzung (§ 13) der Rufpreise vorbehalten, ist ihm eine Liste der zur Versteigerung übergebenen Gegenstände mit ihrer Beschreibung und den vom Auktionshaus vorgesehenen bzw. herabgesetzten Rufpreisen eingeschrieben zu übersenden.

(2) Erhebt der Einbringer innerhalb einer Frist von 14 Tagen keine Einwendungen, gelten die Beschreibungen und Rufpreise als genehmigt. Andernfalls hat der Einbringer die Gegenstände, über deren vorgesehenen bzw. herabgesetzten Rufpreis eine Einigung nicht zustandegekommen ist, innerhalb der ihm gesetzten Frist gegen Bezahlung der hiefür festgesetzten Gebühren von der Versteigerung zurückzuziehen und abzuholen. Kommt der Einbringer dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, kann das Auktionshaus die eingebrachten Gegenstände ohne weitere Verständigung unter Festsetzung oder Herabsetzung des Rufpreises versteigern.

§ 15. Änderung von Vertragsbestimmungen

(1) Das Auktionshaus wird den Einbringer von der beabsichtigten Änderung vereinbarter Versteigerungsmodalitäten, wie Verkäufervorbehalt, Versteigerungsort und -termin etc., nur dann mit eingeschriebenem Brief verständigen, wenn er sich die Zustimmung hiezu ausdrücklich vorbehalten hat. Die Zustimmung zur beabsichtigten Änderung gilt als erteilt, wenn der Einbringer nicht binnen gesetzter Frist Einwendungen erhebt. Andernfalls hat er den Gegenstand innerhalb der ihm gesetzten Frist gegen Bezahlung der hiefür festgesetzten Gebühren von der Versteigerung zurückzuziehen und abzuholen.

(2) Kommt der Einbringer dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, kann das Auktionshaus die eingebrachten Gegenstände ohne weitere Verständigung zu den von ihm vorgeschlagenen Bedingungen verwerten.

§ 16. Zurückziehung von Gegenständen, Kündigung

(1)托運人可以撤回拍賣前的兩個小時,直到貨物後,同意撤回費用的支付。

(2)該合同可能是由拍賣行的正當理由,以書面方式立竿見影的效果,通過傳真,在人,通過電話或電子終止通知。 特別是如果存在一個重要的原因
一)先行者,它失敗,儘管被要求向拍賣行發出指示,為進一步的業務交易,或
B)的先行者,儘管請求失敗下令安全責任,或作出適當加強抵押品,或
C)完成恢復法律,道德,倫理,社會或商業原因或不可能是不合理的拍賣行,或者
D)其後出來§4的含義,或電子郵件內為理由)懷疑出售寄售必要的權利。

(3)拍賣行,將點燃第2段異常的情況下終止。 C充電同意撤回費。

§17 打開售票

(1)在開始最後剩餘物品的拍賣價格售出,也可以公開出售出售。 這也適用於類似商品,而不能指望根據迄今所取得的最高出價是增加的。

(2)如果在逗留的時間(4週)的合理期限內公開出售項目仍然未售出,拍賣行可以降低最終銷售價格上的先行者,除非已預留的同意。

(3)拍賣行有權徵收根據第1款或2款售出的物品拍賣服務費的收費表根據。

§18 未售出的和撤回的項目

(1)約定條件的項目不得出售和將被撤銷,由托運人儘管先前的請求允許的時間內,不會對支付為此固定和收集費用,並已撤回,然而,儘管從1請求無人認領的物品,恕不另行通知,拍賣行拍賣或以其他方式恢復Rufpreise進一步減少,還給發貨人,在他的費用和風險,或存儲在自己的費用和風險,或存放在法庭上。 物品的回收,儲存,傳輸或存款是不經濟,可以被摧毀。

§19 連戰對托運人

(1)拍賣行拍賣,全部上交給有利於所有現在和將來,包括有條件的,暫時的,尚未到期債權與托運人完成的所有交易的累積留置權的項目。

(2)拍賣行的權利,留置權存在,反對未經拍賣日期或根據法定規定的使用地點另行通知。

§20 負債抵押,拍賣行是委託人有權要求所有負債的合理任用或提高安全性的任何時間,即使有條件,有限的,或尚未到期。

§21 推進贈款

(1)補助金的預期收益是拍賣物品拍賣行帶來了進步,利息將被收取有關款項為此。

(2)對於bevorschussten項目的拍賣房子所有的托運人處置,損害的,提前加利息和附加費用,如撤出或拍賣秩序的限制,收回,聲稱所有權的賣方,改變預定的拍賣日期,等等,包括在提前權益還款取決於設置。請

(3)如果事先藝術舒對象仍售出,或如果提前加息和額外費用的拍賣,所得款項不包括在內,因此拍賣行有權採取寄售人的個人責任來完成。 (四)拍賣的房子是他們提前加息和良好的事業附加費,應當在招標不成功,一個對象,在全部或部分,特別是加快還款的需求。

§22 運輸

(1)拍賣行可以由我們自己收集的費用用於這一目的的固定運輸安排的介紹和交付。§23 標榜(1)將要拍賣的物品將被帶到拍賣訪問。 這是給大家一個機會來審查這些項目的質量和條件,排場框架內盡可能。

拍賣行(2)展示位置的持續時間和地點待定。 它需要被視為委託人,如果可能的話。 該項目至少兩天,共有至少16小時。

(3)如果從拍賣行或其他地方的時間顯示的延伸委託人同意後,設置的位置,所以他要承擔為此所提供的額外費用。

(4)每個節目是由指定的增值稅率佔主體的拍賣數量,描述,以及該項目的起拍價。 出售科目的名稱和代表托運人(調解),它表明了這一事實。 如果在一個目錄或其他紀錄的拍賣記錄的對象,因此,其鑑定的對象是由適當數量充足。

(5)對於所有對象都可以被指定在根據§12起由有關專家,而不是一個特定的帶寬,內出價最高的是對他的期望價格。

§24 公示和拍賣目錄

(1)顯示器的銷售地點和時間,應公佈並公之於眾。 的方式來拍賣的物品要注意。 競價銷售對象與聯邦紀念碑處表演藝術,歷史或收藏價值。

(2)在拍賣會上,有拍賣行的目錄,在可行時,將botenen目錄中包含的所有項目。 任何其他的語句,如廣告,海報,特殊的目錄,在目錄和插圖,受到特殊的協議。

§25 拍賣的實施

(1)選舉的拍賣網站,並沒有一個明確的書面協議的情況下仍然termines離開拍賣行。

(2)當調用了拍賣的最終產品,並命名為幾乎唯一確定給定的起拍價。 如果對象是在收到的物品被拍賣目錄或其他記錄,足以顯示相應的數字和起拍價。 主題是介紹和說明與技術手段的幫助下,在適當的情況下,指出他正在尋找設置。 (3)拍賣是公開的。 拍賣行還授權一個人的有限組進行拍賣。

§26 分離,統一和撤銷項目

(1)拍賣人有權特殊項目分開,團結,撤回由不同的目錄編號順序進行拍賣。

§27 要約人要約提交

(1)確認釋放他藉以補償的投標拍賣前,他參觀了主體和協議滿意的描述。

(2)投標文件應提交的一個重要方式。 如果只提供起始價,除了§12條第3款,接受這個案件。 通常是增加了10%左右的起拍價或最後藉以補償。 最新的出價是與綽號:“第一,第二屆”一再表示,沒有進一步的出價是,進一步重複了去年藉以補償(錘)附加的招標拍賣經理:“三”。

(3)低於起拍價的投標將不予考慮。 如果沒有出價,重置對象。 但是,它可以被稱為在同一拍賣,即使在較低的起拍價,再次。 (4)任何關於雙要約或爭議的拍賣經理忽視的報價,拍賣行有權取消已經擊倒和weiterzuversteigern有關項目。

(5)拍賣行有權競投拍賣和購買物品拍賣結束。

§28 購買價格,付款,延期付款; Ausfolgeschein

(1)買方須在競投後即時支付的購買價(落槌價加上增值稅和Erstehergebühr)。

(2)經濟上的原因,提供的拍賣行有權小時,在特定情況下的全部或部分買家的購買價格。 如果延期被拒絕,合同可能被取消,並再次提供的項目。 終止投標,拍賣行也被授權頒發的最後申請登記的合同,第二個最好的投標。

(3)購買的買方確認收到現金付款遞延購買價格,殘留的證據充分Ausfolgeschein。

(4)該項目將只對投降的付款確認發行提供Ausfolgescheines。 拍賣行有權在任何情況下,直到支付的全部價款包括累計進一步收費的附加費以來的所有保留所購商品。

§29 對買方連戰(1)拍賣行讓所有事情的買方1留置權的索賠,無論是否購買已獲得在1拍賣或公開出售或是否它這些東西在不同的方式進入拍賣行的任何部分佔有通行證。 這留置權,以確保所有現在和未來,包括有條件的,暫時的,尚未到期,支付給拍賣行從所有完成交易的買方。

§30 未付拍賣物品的回收

(1)如果在規定時間內未支付的遞延購買價格,拍賣行有權將縮小其對違約買方索賠提醒,如果重新拍賣項目來。 在重新拍賣,沒有在第一的最高拍賣所得方面的文章還提供在一個較低的開盤價。 重新拍賣應是正式的拍賣費用。 將被視為違約買方作為托運人在收費方面。 是轉售的結果是沒有要求拍賣行覆蓋,違約買方應承擔失敗的責任,但是,他應該得到一個可能的額外收益。

§31 拍賣物品再支付拍賣收購,未收項目

(1)授予在拍賣項目是買方或接管拍賣結束後立即。 不要儲存項目,由買方收購的風險。 (2)經過8天的拍賣後,拍賣行有權收取保管費用。

(3)拍賣行可以在十四天之內解決,恕不另行通知買方進行類比重新拍賣的30節的規定,拍賣後的對象。

(4)同意重新拍賣,有償和無償,無法收回的項目(§§30和第31條第3款)的規定,適用於這些項目是不是拍賣行的處所設置和存儲。

(5)在買方的要求,拍賣行拍賣物品裝在其自由裁量權,特別是對私營運營商,根據自己的能力。 對於這項服務,拍賣行概不負責。

§32 真實性,買方的責任

(1)拍賣行,使購房者在三年內消費者的出價和買家誰是企業家後在法定期限內,到是1拍賣項目(真實性)著作權的信息的準確性負責,如果信息是他們的專家在出售或描述不符合常用的科學信息和普遍公認的專家的意見。 如果買方在指定期限內,不準確的信息有關的著作後,他得到培訓與不變對象的購買價格(落槌價,買方的溢價和增值稅)退還返回的列車。

(2)拍賣行和那些人,他們將不得不站在沒有排除的聲明,比其他任何關於拍賣物品的價格,質量和條件的投訴和索賠。

(3)當任何投訴是行政機關依法拍賣排除的項目。

§33 補償保險

(1)本次拍賣的房子,這些人,他們將不得不站立,沒有聲明不能被用來代替普通過失引起的損害。 (2)對於自然事件或不可抗力造成的損失,並作為長期存儲的結果的過程中出現的障礙,或根據§16終止造成的損失

(2)不承擔任何責任的,拍賣行。

(3)本次拍賣的房子是責任的收發貨人或者其收購對象在其僱員重大過失的情況下對任何損失或損害的保險價值的金額。 也就是說,除非另有約定,起拍價120%,並作為處理索賠的依據。

(4)根據第3款的責任是在購置附加費的對象時委託人。 對於剩餘未售出的物品,拍賣行是責任托運人撤出的,但不再比§§11和18期屆滿之前。

(5)標的的保險價值的損失,在賠償責任的情況下,減值損壞,但取代大部分的保險價值。 這是放在拍賣行的人,他將如果保險價值的對象對應的最高出價將被拍賣。 如果為對象的拍賣行取代了充分的保險價值,這在他們的財產。

(6)拍賣行帶來了對火災,盜竊保險項目,如有必要,對在運輸過程中損壞。 如果這個保險,因為拍賣行賠償累積,它們用於那些受影響的比例補償,即使拍賣行不應該根據這種損害這些規則的規定承擔責任。

§34 所得的修正

(1)在收到總價款後的第三個營業日結束時,提案人可以修復的任何費用,進步和利益的落槌價減去費用,返回接過證書。 這是拍賣行自由支付預付款拍賣後的第三個營業一天結束後的這一數額。

(2)收集引進時也可以單個項目的部分款項已經在按照第1款出售,證書頒發後,發貨人接手的解決程度,仍足以應付任何債務拍賣行。

(3)如果買方收到有關購買​​者的投訴,由托運人支付任何該等上訴的最後決議應受。

(4)如果1法律或這些由買方規則撤銷索賠授權,拍賣行有以拒絕或者部分出售所得款項支付發貨人的權利,或1,完全或部分恢復預付費的銷售所得。

(5)支付出售收益寄售人將隨後定居的帳戶。

(6)拍賣行沒有義務告知委託人對拍賣結果的本身。 此外,它也沒有義務給托運人的買方稱為。

(7)委託人的請求後,可以轉移到他自費3條第1款規定的拍賣所得,並提交證書接手。

§35 附表費用,開支,損害賠償及門票

(1)收費和徵收規則的性質和金額的收費是固定在一個集體,並停在拍賣行的辦事處頒布。 收費表是這些規則的一部分。

(2),在連接與業務的情況下產生的開支,如郵資,貨運費,印花稅費,目錄插圖的繁殖成本,等拍賣行取代。

(3)拍賣行有來參觀展覽,並參加了拍賣 - 可能的費用 - 門票花的權利,和拍賣都推出為目錄展覽和目錄的財產拍賣的條目來是上癮。

§36採購訂單

(1)書面,電話,電報,傳真或自動數據流量發出採購訂單由經紀人或拍賣行的主管部門。 採購訂單的執行,收集費,在處所內的金額將被公開。

(2)採購訂單,沒有明確指定的項目或拍賣日期或任何數值確定的最高出價將不被接受。

(3)具有相同的限制採購訂單將被視為在他們收到的訂單。

(4)拍賣行,招標採購訂單的執行,沒有說明理由。 它會通知其客戶是可行的。

§37 經紀人

(1)經紀人對這些規則的目的,是誰被授權人,通過開展採購訂單。 你將被允許在審議這些規定。

(2)經紀費(Sensarie),這是由拍賣行的名稱和代表Sensals收集客戶的權利。 將要出台的收費處所張貼。

(3)經紀商沒有拍賣行的員工,但他們的客戶代理。 為符合他們的客戶經紀人的義務,一方不得承擔賠償責任,拍賣行。

§38 拍賣過期的承諾

(1)對於過期認捐拍賣,除非拍賣行的移位操作章程另有規定外,本規則的規定應比照適用。

§39 撤銷銷售合同-撤出提供出售

(1)蒂羅爾拍賣行有權購買合同,放鬆或解除,(賣出)在下列情況下提供了廣泛的呼叫:

申請人(S)的文章()
a)已被破壞,被盜或改變其性質,損害買方
b不匹配)船東,貨主,Konkursant,破產管理人,他的驗船師或建立狀態估計的價格,功能,包裝,型號名稱,製造商,零件編號或描述
三)對應的缺乏,不正確的描述,隱蔽缺陷或車主,貨主,Konkursant,破產受託人或不是真誠學科所提供的從蒂羅爾拍賣的房子專家性質的虛假聲稱。
d)已被利用的工作,出售或拍賣,和的所有者(銀行,租賃公司,供應商,等...)或實體(破產受託人,法警,法院等...刪除)本合同的蒂羅爾拍賣房子或有改變其後貶值銷售或收購價,估計價格,功能,包裝,型號告訴製造商,零件編號或說明的蒂羅爾拍賣行不利,買方/買方
e)已被刪除蒂羅爾州的拍賣行的範圍,因不可抗力

§40.Hausordnung

(1)誰破壞某種形式的業務或其他不利影響搜索的人可能被要求離開現場後,在一定時間內或永遠(內部規則)發出的警告。

(2)需要在拍賣行的拍賣行的明示同意第三人處所任何專業或商業活動。

這些規則生效1項 保持2006年6月。保留特殊協議。 價格如有變更,恕不另行通知。 保險價值的起拍價的120%。 所有費用,包括增值稅的法律,如果沒有什麼特別的指示。

續頁:

第一 拔地而起和說謊,所有項目均在國家出售。 Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Vorstehender Haftungsausschluß gilt nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde. Angaben im Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben im Versteigerungskatalog keine Beschaffenheitsgarantie übernommen.

第二 Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Zurückziehen von Positionen ist auch nach Erhalt von Geboten ausdrücklich möglich. Die Höhe der Beträge welche geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder auch für einzelne Stücke.

第三 Anmeldung und Mitgliedskonto Die Nutzung der Teledienste der Tiroler Auktionshaus-Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus(schriftlich/Fax). Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung ua zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen dem Tiroler Auktionhshaus und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der Auktionshaus Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Die vom Tiroler Auktionshaus bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, zB Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer (keine Mehrwertdiensterufnummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma und einen Vertretungsberechtigten. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden (dh keine Ehepaare oder Familien). Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren. Bei der Anmeldung bekommen Mitglieder einen Mitgliedsnamen und ein Passwort zugewiesen. Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, das Tiroler Auktionshaus umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde. Das Tiroler Auktionshaus wird das Passwort eines Mitglieds nicht an Dritte weitergeben und ein Mitglied nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. Das Tiroler Auktionshaus behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

4 Das Tiroler Auktionshaus ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen unter Anwendung vom DSG2000, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Das Tiroler Auktionshaus ist insbesondere berechtigt, die Daten unter dem vom Auktionshaus zugewiesenem Benutzernamen im Rahmen der privaten Auktionen zu veröffentlichen, soweit dies zur Teilnahme an den Online-Auktionen erforderlich ist, und b) an die Vertragsparteien weiterzuleiten, soweit dies zur Abwicklung der im Rahmen von Auktionen geschlossenen Kaufverträge erforderlich ist, oder in anderen Fällen nach Inkenntnissetzung des Nutzers weiterzugeben, an Dritte weiterzuleiten, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich ist. Dies trifft insbesondere zu, wenn Nutzer gegen geltendes österreichisches Recht verstoßen. In diesem Fall ist das Auktionshaus berechtigt, Nutzerdaten (Wie Name+ Adresse etc.) den Rechteinhabern sowie Ihren rechtlichen Vertretern oder auch ermittelnden,öffentlichen Stellen ohne vorherige Inkenntnissetzung desNutzers zu übermitteln. Nimmt der Nutzer seine Zulassung zurück, so hat er nach Erfüllung und Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse einen Anspruch auf die Löschung seiner gespeicherten Daten. Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften bleiben die Daten noch weitere 3 Monate, bis zur endgültigen Löschung, gespeichert.

5 Mit dem Zuschlag bzw. dem freihändigen Verkaufsabschluß geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der versteigerten bzw. verkauften Gegenstände auf den Käufer über. Auch die vorab abgegebenen Online-Gebote auf einzelne Positionen sind für den Bieter verbindlich und werden vom Versteigerer in der Präsenzversteigerung berücksichtigt. Geben mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab, und bleibt die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach eigenem Ermessen.

6.Der rechtsverbindliche Zuschlag unserseits erfolgt per E-Mail oder Fax. Vorab von der Auktionssoftware versandte Mails wie auch die Onlineabfrage und Anzeige des Versteigerungstatus haben ausschließlich einen unverbindlichen, informellen Charakter. Auch im Falle von Softwarefehlern, Fehlfunktionen oder der Fehlanzeige von Daten gilt ausschließlich unser Wort bzw. von uns schriftlich mitgeteilte Zuschlagsbestätigung.

7 Mit dem Zuschlag bzw. dem freihändigen Verkaufsabschluß geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der versteigerten bzw. der verkauften Gegenstände auf den Käufer über.

8 Das vom Käufer an den Versteigerer außer dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 15 %. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Wenn der Zuschlag über die Online-Auktion erfolgt, ist der Kaufpreis nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und vor Abholung auf unser Konto zu überweisen. Bei der Präsenzversteigerung werden alle Gegenstände nur gegen Barzahlung verkauft. Der Kaufpreis ist bei einem Kauf im Rahmen einer Versteigerung im Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus dem selben Kaufvertrag beruht.

9 Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die MwSt. zurückerstattet. Verkäufe an Interessenten aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie einen Liefernachweis in das entsprechende EU-Land umsatzsteuerfrei erfolgen.

10 Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

11日 Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport an Eigentum des Verkäufers, des Versteigerers oder Dritten entstehen, haftet der Käufer. Der Käufer hat die in der Versteigerung bekannt gegebenen Abholzeiten einzuhalten. Bei der Abholung sind die Anweisungen unserer Mitarbeiter maßgebend.

12 Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.

13 Der Aufenthalt auf dem Parkgelände und in dem Versteigerungsraum geschieht auf eigene Gefahr. Das Rauchen ist untersagt.

14日 Für die Übergabe der Kaufsache ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz des Versteigerers. Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Innsbruck als vereinbart.

15.Änderung der geltenden AGB, Salvatorische Klausel Das Tiroler Auktionshaus behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Über diese Änderungen werden nur Käufer in Kenntnis gesetzt die direkt vor Abschluss eines gültigen Rechtsgeschäftes stehen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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